Infos zur Jugendschutzuntersuchung
Die Jugendschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz Pflicht für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen möchten. Sie dient dazu, eine Gefährdung der Gesundheit durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu erkennen und zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Erstuntersuchung vor Aufnahme der Ausbildung erfolgt. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.