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Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert)

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) ist eine Form der Psychotherapie und gehört neben der Verhaltenstherapie, der Psychoanalyse und der Systemischen Therapie zu den Psychotherapieverfahren, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt werden. Psychotherapie wird generell nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.

Die TP beruht auf den Grundannahmen und Weiterentwicklungen der Psychoanalyse. Wie diese misst sie den unbewussten seelischen Vorgängen einen hohen Stellenwert für die Erklärung menschlichen Erlebens und Verhaltens bei. Unbewusste Konflikte oder verdrängte Erfahrungen bilden einen sinnvollen Ansatzpunkt um psychische Störungen zu behandeln. Durch aktuelle Lebensereignisse ausgelöste, reaktualisierte unbewusste Konflikte führen zu Kompromissbildungen in Form krankheitswertiger Symptome. Die Konflikte stammen häufig aus der Vergangenheit des Patienten, insbesondere aus der frühen Kindheit (Grundkonflikte). Ziel ist es, die unbewussten Auslöser der aktuellen Beschwerden aufzudecken und so zu bearbeiten, dass diese künftig besser bewältigt werden können. In der psychotherapeutischen Praxis arbeiten Patient und Therapeut also zielorientiert entlang konkreter Probleme. Ziele und Themen werden miteinander besprochen, der Therapieprozess ist deutlich transparenter als bei analytischen Verfahren. Der Focus liegt eher auf dem „Hier und Jetzt“ als auf einer detaillierten Aufarbeitung der Lebensgeschichte.

Der Patient kann sich seinen Therapeuten selbst aussuchen und bis zu 4 probatorische Sitzungen machen. Den ersten Zugang bietet die sog. psychotherapeutische Sprechstunde, in der abgeklärt wird, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Hilfen notwendig sind. Erwachsene können die Sprechstunde je Krankheitsfall 6 Mal mit 25 Minuten (insgesamt maximal 150 Minuten) beanspruchen.

Ist eine Psychotherapie zeitnah notwendig, verfügt der Therapeut aktuell jedoch über keinen freien Therapieplatz, so ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung möglich. Ziel ist, Patienten mit akuten Beschwerden zu entlasten und einer Chronifizierung der Erkrankung vorzubeugen. Eine umfassende Bearbeitung der Probleme erfolgt erst in der anschließenden Psychotherapie. Eine Akutbehandlung wird je Krankheitsfall als Einzeltherapie in Einheiten von mindesten 25 Minuten bis zu 24 Mal (maximal 600 Minuten) durchgeführt. Wenn nach einer Akutbehandlung eine Psychotherapie notwendig ist, müssen 2 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Die Stunden der Akuttherapie werden dann auf das Stundenkontingent der nachfolgenden Psychotherapie angerechnet.

Es ist möglich, 2-4 Probestunden (Probatorische Sitzungen) bei einem Therapeuten zu machen, bis man entscheidet, ob man die Therapie dort durchführen will. Die Probesitzungen zählen nicht zur Therapie.

Nach Klärung von Diagnose und Indikation werden vor Beginn der Therapie der Behandlungsumfang und die -frequenz festgelegt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Üblicherweise finden die Sitzungen einmal pro Woche statt.

Kurzzeittherapie: bis 24 Stunden

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: bis 60, in besonderen Fällen bis 100 Stunden

Eine Auflistung möglicher Anlaufstellen finden Sie auf Therapie.de
Weitere Informationen finden Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer.